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-=30+=- Clan Germany - Forum  |  Offenes Forum des -=30+=- Clans  |  -=30+=- Plauderecke  |  Allgemein  |  "Unfallschaden"
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Autor Thema: "Unfallschaden"  (Gelesen 3934 mal)
cb
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http://
« am: März 01, 2004, 12:14:37 Nachmittag »

huhu,

hab mal ne frage an euch ...

mir ist einer am auto vorbeigeschrammt (als ich regulär geparkt habe) und hats wohl nicht gemerkt (laut aussage des zeugen von dem ich auch das kennzeichen hab).

hab jetzt über den rundruf der versicherer die versicherung und deckungskartennummer des schädigers bekommen.

schaden ist:
- mehrere kratzer (tief, z.t. pfenningsgross) auf der stossstange (die is kunststoff lakiert)
- abrieb auf dem heckleuchtenelement
- nicht sicher ob davon: ein kratzer oberhalb des stossfängers im lack

sicher sind die schäden an der stossstange. allerdings hab ich da weiter in der mitte schon nen vorschaden. was mich nun interessieren würde ist, wie der vorschaden bei der reparatur berücksichtigt wird ? (ist schon ein heftigerer schaden, da hab ich was gerammt und stossfänger is da etwas kaputt  :D )

denn davon ist abhängig ob ich was machen lasse oder nicht ...

also wenn da wer erfahrung mit hat bitte schnellstmöglich info geben

danke und ciao
christian
 
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Verwaltung Clankasse & LanOrga

« Antwort #1 am: März 01, 2004, 15:58:57 Nachmittag »

huhu
so viel ich weis interesieren die vorschäden kein der entstandene schaden am dein tuck tuck solte die vers deken und geheben kommt warschanlich ein gutachter rauss
und nicht bemmerk halte ich für naiv das ist leider fahrerflucht und dein gegner sollte sich kooperativ zeigen
gruss Korrekturleser
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Maisbirne
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« Antwort #2 am: März 01, 2004, 16:35:31 Nachmittag »

Huhu cb
Allei schon die Arbeit herauszufinde wer hätt ich mir gespart!
nun dein alter schaden denn kriegste meines wissens nicht vom verursacher des neuen schadens bezahlt wenn sich ein Gutachter den Schaden ansieht, denn der kann bestimmt feststellen wie alt der schaden ist. Und es war auf jeden fall Unfallflucht.

ciao Mais
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Desperado
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http://
« Antwort #3 am: März 01, 2004, 16:48:44 Nachmittag »

Huhu,

wen du an der stoßstange kratzer hast würden die lackiert werden. Neue Stoßstange würdest du erst bekommen wenn deine durch den *Unfall* beschädigt ist. Generell würde die Versicherung dir erst mal wohl versuchen was abzuziehen wenn ein vorschaden da ist. Nur gibt es da für die Versicherung ein Problem: Wenn die Stoßstange durch den jetzigen Unfall so beschädigt ist das sie erneuert werden muß ist dein alter Parkrempler da uninteressant. Denn um den entstandenen Schaden zu beheben müßten sie die Stoßstange erneuern bzw in den Ursprünglichen zusatnd versetzten, und ne soweit heile Stoßstange mit der gleichen Beschädigung wie vor dem Unfall werden sie wohl nicht bekommen. ;)

Ist für die aber weniger interessant da deine Kratzer eh nur lackiert werden. Es sei denn deine Werstatt stellt fest das die Stoßstange innen an der Halterung defekt ist, und dieses passiert ziemlich schnell und reicht dann auch für eine neue. ;)  :D  Also frag mal vorsichtig bei deiner Werstatt oder nem *freundlichem* Gutachter nach.


Gruß
Despo
 
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Man steckt im Leben immer in der Scheisse, nur die tiefe ändert sich. :))
MacMaster
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« Antwort #4 am: März 01, 2004, 16:58:14 Nachmittag »

Auf jeden Fall noch anzeigen wegen Unfallflucht! *fg*
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Pickmueck
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http://
« Antwort #5 am: März 01, 2004, 20:03:13 Nachmittag »

hy,
also ich hab mir damals nen kostenvoranschlag machen lassen.
und jenachdem was da rauskommt....
du kannst dann selbst entscheiden ob du das geld oder lieber den schaden repariert haben möchtest.
soweit ich weiß, kannst du das mit dem unfallgegner selber klären,wenn er es aus eigener tasche zahlt,ist nix mit gutachter.
aber wenn der gegner das über die versicherung laufen läßt,kannes sein,das die versicherung nen gutachter bestellt.
und geht man da lieber mit anwalt hin.
wofür hat man schliesslich ne rechtschutz ?
aber wegen der "unfallflucht" frißt er dir bestimmt aus der hand.

cu pickmueck
p.s. man muß ja nicht mehr ärger haben und machen wie nötig
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Komm ich heut nicht , komm ich morgen ? Übermorgen ganz bestimmt
cb
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http://
« Antwort #6 am: März 01, 2004, 20:23:43 Nachmittag »

huhu,

also das mit stossstange lackieren ist nicht da das ein kunststoffstossfänger ist, lackiert in wagenfarbe, und das is metallic

die kratzer sind schon recht heftig z.t.
was mich halt interessiert hätte wäre was die maximal für den vorschaden in abzug bringen können.

und von wegen fahrerflucht: da müsste die staatsanwaltschaft erstmal nachweisen, dass es der fahrer gemerkt hat, und ich denke das ist in diesem fall nicht nachweisbar.

aber danke erstmal soweit, vielleicht weiss ja noch wer was genaueres bezüglich der abzeihbarkeit des vorschadens ...

bye
christian
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http://
« Antwort #7 am: März 01, 2004, 21:30:46 Nachmittag »

Zufällig bin ich gelernter KFZ-Lackierer und hab in meiner ehemaligen Firma so einiges mitbekommen :)


Der alte Schaden wird bei der Regulierung nicht berücksichtigt werden, " außer der Gutachter hat einen guten Tag und der alte Schaden liegt in unmittelbarer Nähe der neuen Schadstelle, dann könnte er ein Auge zudrücken "

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Zitat cb : " also das mit stossstange lackieren ist nicht da das ein kunststoffstossfänger ist, lackiert in wagenfarbe, und das is metallic "

Das spielt überhaupt keine Rolle ob der aus Kunststoff ist und Metallic Lack hat, die Versicherung ist nur dazu verpflichtet deinen Stoßfänger in den Zustand zu bringen wie er vor dem Rempler war. Kurz gesagt steht dir eine Teillackierung deines Stoßfängers zu. Kunststoffstoßstangen haben wir Reihenweise teillackiert in allen Farben und Metallic. Solltest du etwas anderes genehmigt bekommen als eine Teillackierung hättest du sehr viel Glück gehabt. Was nicht heissen soll das ich dir keine neue Stoßstange gönnen würde, meistens ist es ebend so das Versicherungen sich sträuben wenn sie zahlen sollen, und dann gibt es immer die billigste Variante.
« Letzte Änderung: März 01, 2004, 21:31:06 Nachmittag von #M@D# » Gespeichert
cb
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« Antwort #8 am: März 01, 2004, 22:51:28 Nachmittag »

huhu,

also wieder was gelernt, aber ich bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe mit dem zudrücken.

daher nochmal ganz konkret:
wenn die stossstange ausgetauscht werden muss (aus welchem grund auch immer) dann ist die frage ob die mir bei der regulierung einen eigenanteil wegen vorschadens aufdrücken oder nicht ...

bye
christian
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http://
« Antwort #9 am: März 01, 2004, 23:29:11 Nachmittag »

Können die nicht machen, sollte die Stoßstange dermaßen beschädigt worden sein das eine reparatur nicht zumutbar ist bekommst du eine neue ohne Zuzahlung, egal wieviele Schäden die vor dem Unfall hatte. Ist die Stoßstange allerdings noch zu retten, sprich durch eine Teillackierung noch zu retten, wieder in den " Urzustand " zu versetzen, dann wird das in 90% der Fälle so passieren.

Du kannst bei der Versicherung des Unfallgegners nach fragen was die zuzahlen wenn du eine neue Stoßstange nehmen würdest, wenn du eine haben möchtest.

Oder du fragst in der Lackiererei nach was es mehr kostetn würde wenn sie deine Stoßstange ganz lackieren würden " den Rest müsstest du dann wahrscheinlich selber bezahlen, kommt aber meist sehr viel billiger weil sie ja eh schon mal dabei sind "   :)  
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