In Nordrhein-Westfalen wurde eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen.
Demnach dürfen Polizisten Computer von Verdächtigen mit Trojanern ausspionieren.
Bundesinnenminister Schäuble will die "Online-Hausdurchsuchung" künftig auch auf Bundesebene möglich machen!
Das Bundesjustizministerium prüft bereits, ob das rechtlich möglich ist
Quelle: Computer-BildDie Definition von "Verdächtigen" liegt glaube ich im Ermessungsspielraum der Behörde.
Sind da nun potenzielle Terrorverdächtige hiermit gemeint oder auch die, die sich via Tauschbörsen Musik, Filme und Anwendersoftware downloaden?!
Oder gar diejenigen die private Bilder von seiner nackten Freundin/Frau auf der Festplatte gespeichert haben?
Oh man, armes Deutschland sage ich da nur