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Autor Thema: Polizisten dürfen Computer hacken  (Gelesen 3352 mal)
Gladiator
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« am: Januar 15, 2007, 18:34:09 Nachmittag »

In Nordrhein-Westfalen wurde eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen.
Demnach dürfen Polizisten Computer von Verdächtigen mit Trojanern ausspionieren.

Bundesinnenminister Schäuble will die "Online-Hausdurchsuchung" künftig auch auf Bundesebene möglich machen!
Das Bundesjustizministerium prüft bereits, ob das rechtlich möglich ist
Quelle: Computer-Bild

Die Definition von "Verdächtigen" liegt glaube ich im Ermessungsspielraum der Behörde.
Sind da nun potenzielle Terrorverdächtige hiermit gemeint oder auch die, die sich via Tauschbörsen Musik, Filme und Anwendersoftware downloaden?!
Oder gar diejenigen die private Bilder von seiner nackten Freundin/Frau auf der Festplatte gespeichert haben?

Oh man, armes Deutschland sage ich da nur  >:(
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Gladiator
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Beiträge: 4.519

« Antwort #1 am: Februar 05, 2007, 11:57:25 Vormittag »

Dem Einsatz von "Kommissar Trojaner" hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute einen Riegel vorgeschoben.
Heimliche Online-Durchsuchungen privater PC durch die Polizei sind unzulässig.
Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung.
Für die heimliche Online-Durchsuchung fehle die erforderliche Ermächtigungsgrundlage.

Ehrlich gesagt habe ich es mir auch ziemlich schwierig vorgestellt, oder versucht mal selbst einen ausgewachsenen Schäferhund durch Eure DSL-Leitung zu schieben!  ;D
« Letzte Änderung: Februar 05, 2007, 12:04:05 Nachmittag von -=30+=- Gladiator » Gespeichert
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Pirat

« Antwort #2 am: Februar 05, 2007, 18:22:55 Nachmittag »

Tja, zum Glück können unsere Bundesrichter noch halbwegs klar denken - was man von unserem Einheizer in Sachen Überwachungswahn, der rollenden Zeitbombe Wolfgang Schäuble, nicht gerade behaupten kann: http://www.heise.de/newsticker/meldung/84813

Frei nach dem Motto"Wenn etwas gesetzwidrig ist, machen wir uns halt die Gesetze, wie sie uns gefallen!"  >:(
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Pinguine sind schwarz-weiß,
alte TV-Shows sind schwarz-weiß...
demzufolge sind Pinguine auch alte TV-Shows.
Gladiator
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« Antwort #3 am: Februar 05, 2007, 19:07:13 Nachmittag »

Den besten Satz finde ich aber diesen hier:
"Wir möchten natürlich nicht, dass bei jeder x-beliebigen Ermittlungsmaßnahme Polizei oder Sicherheitsbehörden dem Bürger auf den Rechner gehen", erklärte Jansen im Gespräch mit dpa. Die prinzipielle Möglichkeit zur Online-Durchsuchung diene aber dem Schutz der Bürger."

Also ich kann mich selber schützen!
Ich halte es genauso wie mit der Diskussion für ein Pro und Kontra der Todesstrafe: selbst wenn in einem Zeitraum von hundert Jahren, bei 100 Todesurteilen im Jahr, ein Unschuldiger von 10.000 Menschen mutwillig(!) zum Tode verurteilt wird, ist dies mit rein garnichts zu entschuldigen.
Deshalb lehne ich auch diese Art von weiteren Ausschäublingsmethoden grundsätzlich ab!
 
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