Habe im Clanintern noch einen Bekannten der ziemlich aktiv in Betriebsrat und Gewerkschaft ist, den habe ich einmal zwecks Rat angefragt. Schau mer mal.
Fürs Erste sag ich mal das:An erster Stelle sollte man immer seine Arbeitskraft unter Zeugen anbieten. Wenn der Chef einen dann nach Hause schickt, dann trägt der Chef das Risiko.http://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++467ebfaa-a6fc-11e0-74d6-00093d114afdSicher kann man (freiwillig) für die ersten Tage bis zur Klärung der Brandursache kurzfristig Urlaub nehmen, falls man noch welchen hat, aber das sollte es dann auch mit der Gutherzigkeit gewesen sein.Vielleicht kann man ja beim Aufräumen oder Wiederaufbau helfen.Anlaufstellen für Rechtsfragen und nicht organisierten Arbeitnehmern ohne Rechtschutzversicherung gibt es kostenlos bei jedem ortsansässigen Arbeitsgericht.Zum Zweiten mach ich morgen mal ein paar Telefonate
Bloody hat bereits geantwortet: ZitatFürs Erste sag ich mal das:An erster Stelle sollte man immer seine Arbeitskraft unter Zeugen anbieten. Wenn der Chef einen dann nach Hause schickt, dann trägt der Chef das Risiko.http://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++467ebfaa-a6fc-11e0-74d6-00093d114afdSicher kann man (freiwillig) für die ersten Tage bis zur Klärung der Brandursache kurzfristig Urlaub nehmen, falls man noch welchen hat, aber das sollte es dann auch mit der Gutherzigkeit gewesen sein.Vielleicht kann man ja beim Aufräumen oder Wiederaufbau helfen.Anlaufstellen für Rechtsfragen und nicht organisierten Arbeitnehmern ohne Rechtschutzversicherung gibt es kostenlos bei jedem ortsansässigen Arbeitsgericht.Zum Zweiten mach ich morgen mal ein paar Telefonate Er ist ein echt lieber der Kerle. :-) Fahre morgen Abend für eine Woche in den Urlaub, schaue aber vorher nochmals rein.
Was ist Texel?
Wenn der Chef nachweislich den Betrieb weiterführen will, dann kann er einen Antrag auf Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) stellen.In der Regel bekommt er das auch bei solch einem Brandschaden (unabwendbares Ereignis) genehmigt.Das sind dann zwar für die betroffenen Kollegen bzw Kolleginnen erhebliche Lohneinbußen, aber sie kommen dadurch nicht in diese Mühle, wie sonst ein Arbeitsloser kommen würde.Die Höhe des Kurzarbeitergeldes ist dem des Arbeitslosen angepasst.http://www.arbeitsagentur.de/nn_27620/zentraler-Content/A06-Schaffung/A062-Beschaeftigungsverhaeltnisse/Allgemein/Kurzarbeitergeld.htmlIch hoffe, dass ich euch mit diesen Infos etwas weiterhelfen konnte.In diesem Sinne allen Urlaubern einen schönen Urlaub und kommt gesund und erholt wieder