-=30+=- Clan Germany - Forum

Offenes Forum des -=30+=- Clans => -=30+=- Plauderecke => Allgemein => Thema gestartet von: -=30+=- Tomy Tom am Juli 29, 2004, 13:45:47 Nachmittag

Titel: Und das vor der Haustüre
Beitrag von: -=30+=- Tomy Tom am Juli 29, 2004, 13:45:47 Nachmittag
Als ich vorgestern Abend mal wieder etwas CS gespielt habe (war eigentlich am anfang recht lustig DE_INFERON mit ONLY PISTOLS) hat es auf der Strasse eine fürchterlichen Schlag getan.

Naja dieser wurde bei mir etwas durch die HE's aus CS überdeckt, aber zu hören war er denn noch.

Da ja praktisch vor unserer Türe die KERWE aufgebaut wird denkt man sich da nicht viel dabei.
Doch diesmal nicht, denn meine Frau rief total entsetzt zu mir rauf das mein Auto kaputt wäre.

Natürlich bin ich dan gleich mal runter und hab dann aus dem Fenster geschaut.

Da stand nun mein Auto, mit eingeschlagener Heckscheibe und verbeulter Kofferraumtüre, welche durch die Fahrwucht auch einen kleinen Teil des Daches verbeult hat.
Die Fahrertür die auch der Kotflügen haben ebenfalls Kratzer ab bekommen.

Wie sich heraus stellte fuhr der Schausteller mit seinem Wagen durch die Strasse und als er an meinem Auto war hat sich die Klappe von seinem Schaustellerwagen gelöst.
Diese hat sich dann in die Heckklappe gebohrt und somit dann das Dach auch etwas beschädigt.
Durch die Kleinteile die da durch die Luft flogen hat's dann auch gleich noch die Fahertür und den Kotflügel mit Kratzern belegt.

Soweit ist ja alles schon im reinen, der gutachter hat den Schaden auf genommen, die Versicherung vom Schädiger übernimmt die vollen kosten, aber mein auto bin ich wohl für diese und auch die nächste Woche los.

Man kann aber von Glück sagen das keiner dort stand, denn dieser wäre von der Klapper erschlagen worden.

Bilder vom Schaden am Auto kann ich gerne hier reinladen, wenn's gewünscht ist und die ilder fertig sind.
Titel: Und das vor der Haustüre
Beitrag von: Catman am Juli 29, 2004, 14:52:36 Nachmittag
na mein beileid kann ich da nur sagen!!

wenn ud ein paar tipps brauchst im umgang mit der gegner versicherung sag bescheid!! zb. wenn dei nauto nicht älter als 5 jahre is tkannst du allein dafür das es jetzt ein unfallwagen ist schon ein betrag einfordern!!! nutzungausfall kannst du wenn dudas auto in einer werkstatt reparieren sowieso gelten machen sprich in form eines leihwagens oder als pauschalbetrag +telefonkosten etc.

fotos sind immer gut !!
Titel: Und das vor der Haustüre
Beitrag von: MacMaster am Juli 29, 2004, 19:11:40 Nachmittag
Mir ist man 2x (!!) in mein parkendes Auto gefahren.

Beim ersten Mal wars so ne dösige Oma die zu blöd war mit dem Automatik-Wagen ihres Göttergattens aus ner 2 Stellplätze großen Parklücke vorwärts rauszufahren, während ich bei Aldi einkaufen war und beim zweiten Mal ist mir so'n junges dynamiches A-Loch von Aussendienstler in die Karre gefahren weil der ohne Freisprecheinrichtung telefoniert hat. Ist ja auch blöd, was stellt der Depp da sein Auto mitten am Strassenrand ab, während the best Aussendienstler himself da telefonierender Weise angeflogen kommt.

Witzig war aber das ich den Sheriff, der den Unfall aufgenommen hat, vom Squash spielen kannte. Hab da auch erste Mal so nen Drogen- und Alkoholschnelltest live gesehen :) . Anschliessend erzählt der Blödmann (also der Aussendienstler) mir noch, daß der Firmenwagen ja gut versichert sei und ich den Schaden ersetzt bekomme.

Jaja ... super Idee, der Wagen war damals 14 Jahre alt, in denen er 96.000 km gefahren wurde, 13 Jahre in einer schönen beheizten Garage stand, alle 10.000 km neues Öl bekommen hat, alle 2 Wochen von Hand gewaschen wurde und keinen einzigen Rostfleck hatte ... sprich eine 1a-Scheckheft von Papa geflegte unfallfreie Familienkutsche, die ich noch locker 3-4 Jahre hätte fahren können.

Hat sich auch riesig gelohnt die 1800 DM, die ich bekommen hab ... *grummel*
Titel: Und das vor der Haustüre
Beitrag von: *COYOTE* am Juli 29, 2004, 19:22:10 Nachmittag
ist das nicht geil ?

So einen Spacken würde ich gerne mal reseten, echt !

COYO
Titel: Und das vor der Haustüre
Beitrag von: Desperado am Juli 29, 2004, 20:46:52 Nachmittag
Ups,

na dann wünsch ich dir das alles mit dem Schadenersatz gut geht.

Und schön das es nur Blech war und das von euch niemand dabei zu schaden kam !!

Gruß
Despo
 
Titel: Und das vor der Haustüre
Beitrag von: MacMaster am Juli 30, 2004, 00:33:09 Vormittag
Zitat
ist das nicht geil ?

So einen Spacken würde ich gerne mal reseten, echt !

COYO
Du sprichst mir so dermassen tief aus der Seele ...

*abdeckfolieausleg*
*kärchereinstöpsel*
*schalldämpferaufschraub*

...

*fump*  :gunsmilie:

ODER ... Bordsteinbeissen! War zumindest bei dem Aussendienstler mein erster Gedanke ...
Titel: Und das vor der Haustüre
Beitrag von: -=30+=- Tomy Tom am Juli 30, 2004, 09:16:46 Vormittag
Hier mal die Fotos, damit man sich da ein besseres Bild davon machen kann.
Titel: Und das vor der Haustüre
Beitrag von: -=30+=- Tomy Tom am Juli 31, 2004, 13:54:20 Nachmittag
So Gutachten habe ich heute bekommen und der Schaden beläuft sich auf satte 4.391.- €
Eine Wertminderung ist zum Glück nicht gegeben, was ja dann soviel heißt das es dann KEIN UNFALLAUTO ist (oder täuche ich ich da ???).

Was mich allerdings etwas fraglich stimmt ist der WIEDERBESCHAFFUNGSWERT, der mit 7.100.- € angegeben ist.

Kann mir mal jemand verraten um was es sich hierbei handelt ??

Ich habe jetzt seit 17 Jahren den Führerschein und fahre auch so lang schon aber das ist der erste Unfall den ich bisher habe.
Von daher habe ich von dem ganzen Sachen keinerlei Ahnung.
Titel: Und das vor der Haustüre
Beitrag von: cb am Juli 31, 2004, 15:16:36 Nachmittag
also von unfallfrei darf man meines wissens nur dann reden, wenn es nur kratzer waren, also lackschäden oder glasschäden, die an der eigentlichen karosserie keine spuren hinterlassen haben, bei einer beule bin ich mir schon nicht mehr sicher
wenn ein teil ausgetauscht wird (stossfänger z.b.) dann zählt das imho auch nicht als unfall, da das auto danach so da steht wie vor dem unfall, allerdings würde ich mich da aber ganz genau erkundigen, ein verschweigen eines unfalls ist ein grund, einen kaufvertrag rückgängig machen zu können, wenn du es mal verkaufen willst

wiederbeschaffungswert = imho zeitwert, also was dein auto jetzt noch wert ist nach liste modulo zustand

wenn schaden > wiederbeschaffungswert --> totalschaden, du bekommst nur das ersetzt was das auto noch wert ist, weil dann die neuanschaffung günstiger ist als die reparatur und eine schadensminimierungspflicht gilt (oder wie aich immer das heisst)

bei ganz alten autos ist das sehr ärgerlich, siehe macmasters post, zeitwert 1700 dm, schaden wahrscheinlich wesentlich höher, da bekommt er nur den wiederbeschaffungswert
der rein praktische wert zählt dann nicht mehr

cb
 
Titel: Und das vor der Haustüre
Beitrag von: Agent Six am August 01, 2004, 18:40:27 Nachmittag
Ieh, ein Golf. Schadet nix  :clown:

genau dasselbe ist auch mal auf unserer hauptstraße passiert. kleinbus mit metzgerverkaufswagen dran. klappe geht auf, rammt einen anderen bus, dieser bus wiederrum auf einen anderen pks drauf. auf der straße ist überalle der pressack, blutwoscht und lebberwoscht rumgeflogen. der verkaufswagen total verzogen... und unser kleines kaff war um eine sensation reicher  B)

@Wandschrank

das war in umstadt in der höchster str. höhe auto schütz  :P  
Titel: Und das vor der Haustüre
Beitrag von: -=30+=- Tomy Tom am August 01, 2004, 20:38:22 Nachmittag
Aha und wieder was gelernt !!!
Man lernt eben nie aus :D

Das mit dem Unfall werde ich noch abklären, aber soweit ich das noch mit bekommen habe, müsste ich diesen nur dann erwähnen, wenn ich für den jetzigen Unfall auch eine AUSGLEICHENTSCHÄDIGUNG bekommen hätte bzw. dies in dem Gutachten stehen würde.

Aber sicher ist sicher und ich werde dann bei der Werkstatt noch mal nachfragen.
Titel: Und das vor der Haustüre
Beitrag von: Catman am August 01, 2004, 23:57:15 Nachmittag
ein unfallschaden den du erwaehnen musst bezieht sich auf alle blechteile die mit schweissen unter einander verbunden sind und die karoserie (wenn die gerichtet werden muss!!!).

wenn zb nur die stossstange eine beule bekommen hat und die gewechselt wird (nur die stossstange nicht die aufhaengung oder die karosse verzogen ist) ist es kein unfallschaden, da ja keine teile von einander getrennt werden die verschweisst sind oder ähnliches.
wenn jetzt nur die kofferklappe eingebeult gewesen waere und die anderen teile waeren nicht in mitleidenschaffat gezogen worden waeren würde es wohl auch noch durch gehn, aber da das dach ja betroffen ist und mit mindestens spachtel masse bearbeitet wird ist ja noch was von den unfall da, selbst wenn die werkstatt das dach auswecheln würde, müssten ja etliche schweissverbindunger getrennt werden und wieder zusammen gefügt werden+die  damit verbunden holraum konsservierungen und lackier arbieten ist es klar das es ein unfall wagen ist!?
wie gesagt wenn man etwas schraubt ist das alles ok, aber spachteln, holraumkonservierung und neuer lack = unfallwagen!!sagen wir mal so war es zur meiner zeit in der lehre zum karosseriemechaniker kann natürlich sein das versicherungen das mitler weile geaendert haben!

*Eine Wertminderung ist zum Glück nicht gegeben, was ja dann soviel heißt das es dann KEIN UNFALLAUTO ist (oder täuche ich ich da ???).*

ja du täuscht dich da wertminderung ist wie schon vorher mal erwaehnte ein betrag den du bekommst wenn dein auto nicht älter als 5 jahre ist!! hat nix mit unfallwagen zu tun!!
Dein wagen ist nach diesen fotos also ein unfallwagen!

*Was mich allerdings etwas fraglich stimmt ist der WIEDERBESCHAFFUNGSWERT, der mit 7.100.- € angegeben ist.*
die 7100€würdest du bekommen wenn du dein auto verkaufst! Vor dem unfall wohlgemerkt!
allerdings auch nur von versicherungen, beim haendler waeren es wenn du gut handelst 5500€
allerdings spielt bei älteren autos unfall oder nicht eh keine rolle mehr (nur für den haendler der das autokaufen soll, drückt damit den preis dener dir gibt )


wenn du fragen hast frag ruhig!
Titel: Und das vor der Haustüre
Beitrag von: -=30+=- Tomy Tom am August 02, 2004, 14:43:40 Nachmittag
Also dann doch UNFALLAUTO :(

Wann müsste ich doch auch eine WERTMINDERUNG bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können, denn wenn es sich um eine UNFALLAUTO ahndelt minderst dies ja beim verkauf eines autos doch immer den Wert oder ?

Wie sieht das eigentlich mit dem Gutachter aus, den ich kommen lassen musste.
Wird dieser vom VERURSACHER bezahlt oder muß ich für diesen auskommen ?
Titel: Und das vor der Haustüre
Beitrag von: Catman am August 02, 2004, 15:20:58 Nachmittag
wenn dein auto nicht älter als 5 jahre ist kannst du eine wertminderung geltend machen wenn es älter als 5 jahre ist nicht!

den gutachter bezahlt die versicherung des verursacher!!
Titel: Und das vor der Haustüre
Beitrag von: Batou am August 02, 2004, 20:41:23 Nachmittag
Wenn Du Dich mit dem ganzen Kram nicht rumschlagen willst, kannst Du auch zum Anwalt gehen, das muss auch die Versicherung des Verursachers bezahlen. Bei bestimmten Versicherungen (meist kleinen) ist das sogar sehr Ratsam, die wollen nämlich so wenig wie möglich zahlen.
Titel: Und das vor der Haustüre
Beitrag von: -=30+=- Tomy Tom am August 03, 2004, 15:17:22 Nachmittag
Zitat
wenn dein auto nicht älter als 5 jahre ist kannst du eine wertminderung geltend machen wenn es älter als 5 jahre ist nicht!
Das müsste doch aber dann im Gutachten stehen oder ?
Titel: Und das vor der Haustüre
Beitrag von: Catman am August 03, 2004, 15:33:10 Nachmittag
ne sowas muss man wissen oder man hat pech!!! sorry