Aufgrund des § 32a Abs. 4 des Artenschutzgesetzes BGBL Nr. 584/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430/1985 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:
Artikel 1: Allgemeine Betimmungen
Die Haltung von Frauen ist in den letzten Jahren zunehmend schwieriger geworden und es stellt sich die Frage, ob eine Dauerhaltung noch sinnvoll ist.
Es gibt jedoch noch einige selten anzutreffende, weibliche Eigenschaften, welche eine Dauerhaltung noch rechtfertigen. Gem. BGBL Nr. 584/1997 sollte die Auserwählte mindestens folgende Eigenschaften aufweisen:
§1 Abs.1 Sie sollte nützlich sein (dh. gute Köchin, fleißig im Haushalt, gut im Bett...)
Abs.2 Sie sollte vorzeigbar sein (dh. ihr Aussehen sollte kein Mitleid erregen)
Abs.3 Obige Punkte können außer Acht gelasen werden, wenn §2 zutrifft.
§2 Sie ist reich!
Artikel 2: Artgerechte Haltung
§3 Abs.1 Anschaffung
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit bei der Auswahl ihres Weibchens und überzeugen Sie sich von ihren Fähigkeiten,
tragen Sie nicht dazu bei die Zahl der ausgesetzten Frauen zu erhöhen
Abs.2 Ernährung
Wie der Mensch sind auch Frauen Allesfresser. Füttern Sie nicht durch Dosenfutter, sondern geben Sie ihr auch frisches
Gemüse. Vermeiden Sie unbedingt eine Überfütterung, da sie sonst schnell Fett ansetzen. Das führt zu
Unansehnlichkeit, Unbeweglichkeit und verminderter Arbeitsleistung.
Abs.3 Unterbringung
Führen Sie sie möglichst einmal täglich zum Auslaufen ins freie und achten Sie darauf, daß die Laufkette einen
ausreichenden Aktionsradius in Küche und Schlafzimmer ermöglicht. Das Halsband sollte nicht zu eng sitzen. Ansonsten
besteht die Gefahr, daß sie depressiv wird, das Arbeiten verweigert und vorzeitig eingeht.
Abs.4 Pflege
Sorgen Sie dafür, daß sie sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen sollten die Fingernägel
regelmäßig geschnitten werden.
Abs.5 Ausbildung
Empfehlung ist die Anschaffung einer bereits ausgebildeten Frau. Sollte diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch
geeigneter Ausbildungskurse zu Empfehlen. In der Grundausbildung sollten die Befehle "Fuß", "Platz" und "hol´s"
geschult werden. Intelligentere Exemplare können u.U. sogar Koch- und Hauswirtschaftskurse besuchen.
Soweit das Bundesgesetzblatt
Gruß Sui