-=30+=- Clan Germany - Forum
Offenes Forum des -=30+=- Clans => -=30+=- Plauderecke => Aktuelles => Thema gestartet von: -=30+=- Uhryel am Oktober 17, 2005, 15:27:25 Nachmittag
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Urteil Sozialgericht Dortmund:
"Wer während der Arbeit einschläft,
vom Bürostuhl fällt und sich dabei verletzt, hat dann einen Arbeitsunfall
erlitten, wenn er infolge betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf übermannt
worden ist"
(Sozialgericht Dortmund S 36 U 294 / 97 ). :jawdrop: :lol:
Munter bleiben! B)
*versuchtsichzuüberarbeiten*
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Ja, ich hab gewonnen! :clap:
Man braucht halt gute Anwälte, heutzutage. ;)
Gruß
JOPA
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Gilt das auch für den MITTAGSSCHLAF zwischen durch ???
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da die mittagspause zur arbeitszeit gehört jawohl!! selbst wenn du auf den heimweg einschläfst zählt das!!
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Sauber !!!
Wenn das so weiter geht haben wir bald die AMERIKANISCHEN VERHÄLTNISSE *hmpf*
Mal erlich wie will man denn nachweisen das man " infolge betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf übermannt
worden ist" ???
So langsam wird mir unser Rechtsystem immer suspekter......anstatt sich mal um die richtigen Sachen zu kümmern....................naja lassen wir das sonst wird sas wieder eine ELLENLANGE DISKUSSION ;)
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Genau, lacht einfach darüber! :D
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Man könnte darüber lachen, wenn's nicht so traurig wäre.