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Offenes Forum des -=30+=- Clans => -=30+=- Plauderecke => Aktuelles => Thema gestartet von: -=30+=- Uhryel am Oktober 17, 2005, 15:27:25 Nachmittag

Titel: Gut zu wissen
Beitrag von: -=30+=- Uhryel am Oktober 17, 2005, 15:27:25 Nachmittag
Urteil Sozialgericht  Dortmund:

"Wer während der Arbeit einschläft,
vom Bürostuhl  fällt und sich dabei verletzt, hat dann einen Arbeitsunfall
erlitten, wenn er infolge betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf  übermannt
worden ist"

(Sozialgericht Dortmund S 36 U 294 / 97 ). :jawdrop:  :lol:  

Munter bleiben! B)

*versuchtsichzuüberarbeiten*
Titel: Gut zu wissen
Beitrag von: JOPA am Oktober 17, 2005, 15:41:25 Nachmittag
Ja, ich hab gewonnen!  :clap:

Man braucht halt gute Anwälte, heutzutage.  ;)


Gruß
JOPA
 
Titel: Gut zu wissen
Beitrag von: -=30+=- Tomy Tom am Oktober 17, 2005, 16:05:17 Nachmittag
Gilt das auch für den MITTAGSSCHLAF zwischen durch ???
Titel: Gut zu wissen
Beitrag von: Catman am Oktober 17, 2005, 18:00:56 Nachmittag
da die mittagspause zur arbeitszeit gehört jawohl!! selbst wenn du auf den heimweg einschläfst zählt das!!
Titel: Gut zu wissen
Beitrag von: -=30+=- Tomy Tom am Oktober 17, 2005, 20:07:04 Nachmittag
Sauber !!!
Wenn das so weiter geht haben wir bald die AMERIKANISCHEN VERHÄLTNISSE *hmpf*

Mal erlich wie will man denn nachweisen das man " infolge betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf übermannt
worden ist" ???

So langsam wird mir unser Rechtsystem immer suspekter......anstatt sich mal um die richtigen Sachen zu kümmern....................naja lassen wir das sonst wird sas wieder eine ELLENLANGE DISKUSSION ;)
Titel: Gut zu wissen
Beitrag von: -=30+=- Uhryel am Oktober 17, 2005, 21:17:29 Nachmittag
Genau, lacht einfach darüber! :D
Titel: Gut zu wissen
Beitrag von: -=30+=- Tomy Tom am Oktober 18, 2005, 09:37:31 Vormittag
Man könnte darüber lachen, wenn's nicht so traurig wäre.