So lange Truecrypt OpenSource bleibt kann hier die Option beibehalten werden keine Hintertür einzubauen.
Anders bei allen Herstellern die Ihre Verschlüsslungs-Software verkaufen.
Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet eine entsprechende Hintertür ein zu pflegen, damit bei Zwangsbeschlagnahmung die entsprechenden Daten ohne die Zustimmung des Benutzers ausgelesen werden können.
Sollte allerdings spätestens seit dem Bundes-Trojaner wohl JEDEM klar geworden sein